Laser gewerblich nutzen: Welche Pflichten hast du?
Kurz gesagt: Entscheidend sind zwei Fragen. Hast du Beschäftigte? Und welche Laserklasse hat dein Gerät? Mit Beschäftigten brauchst du immer eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und eine jährliche Unterweisung. Ab Klasse 3R kommt ein schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter dazu. Ein geschlossenes Klasse-1-Gerät spart dir den größten Teil davon, aber nicht alles.
Für wen gelten OStrV und TROS?
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die TROS Laserstrahlung schützen Beschäftigte. Ihre Pflichten treffen deshalb den Arbeitgeber. Wie viel davon dich betrifft, hängt davon ab, ob jemand für dich arbeitet.
Du arbeitest allein
Ohne Beschäftigte greifen die Arbeitgeberpflichten der OStrV nach ihrem Wortlaut nicht. Das ist aber kein Freibrief:
- Deine Berufsgenossenschaft kann über ihre Unfallverhütungsvorschriften auch Unternehmer ohne Beschäftigte einbeziehen. Frag dort nach, was für dich gilt.
- Kunden, Besucher und Nachbarn musst du trotzdem schützen, sonst haftest du.
- Die TROS sind der Stand der Technik. Wer sich daran hält, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Jemand arbeitet mit
Ab der ersten Person, die für dich arbeitet, gelten die Pflichten vollständig. Das betrifft auch:
- Minijobber und Aushilfen
- Auszubildende und Praktikanten
- Teilzeitkräfte und Leiharbeiter
Die Gefährdungsbeurteilung musst du laut § 3 Abs. 4 OStrV unabhängig von der Zahl der Beschäftigten dokumentieren, also schon bei einer einzigen Aushilfe.
Was gilt für dein Gerät?
Übersicht für Betriebe mit Beschäftigten. Maßgeblich ist die Laserklasse des fertigen Geräts im Normalbetrieb, nicht die Leistung der Laserquelle im Inneren.
| Pflicht | Klasse 1, geschlossen (z. B. xTool S1, P3, M2) | Klasse 4 (z. B. xTool P2S, F2, F2 Ultra) | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung, dokumentiert | Ja | Ja | § 3 OStrV, § 5 ArbSchG |
| Laserschutzbeauftragter, schriftlich bestellt | Nein | Ja | § 5 Abs. 2 OStrV |
| Unterweisung, mindestens jährlich | Ja | Ja | § 8 OStrV |
| Laserbereich kennzeichnen und abgrenzen | Im Normalbetrieb nein | Ja | § 7 Abs. 3 OStrV, TROS Teil 3 |
| Laserschutzbrille | Im Normalbetrieb nein | Ja, passend zur Wellenlänge | TROS Teil 3 |
| Rauch absaugen und filtern | Ja | Ja | GefStoffV, TROS Teil 3 |
| Wartung mit offenem Gehäuse | Regeln der eingebauten Laserquelle | Ja | TROS Teil 1 |
| Elektrische Prüfung von Laser und Absaugung | Ja | Ja | BetrSichV, DGUV Vorschrift 3 |
Welche Klasse jedes xTool Gerät hat, steht in der Tabelle auf Lasersicherheit. Was bei Klasse 1 genau entfällt und was bleibt, erklärt Laserklasse 1 im Gewerbe.
Die Gefährdungsbeurteilung in sechs Schritten.
Sie muss vor der ersten Tätigkeit stehen, schriftlich vorliegen und von einer fachkundigen Person erstellt sein. So gehst du vor:
Strahlungsquellen erfassen
Welche Geräte gibt es, welche Laserklasse haben sie, welche Wellenlänge? Die Angaben stehen auf dem Typenschild und im Handbuch. Herstellerangaben darfst du ausdrücklich verwenden (§ 3 Abs. 1 OStrV).
Alle Betriebsarten durchgehen
Nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch Einrichten, Fokussieren, Reinigen, Wartung und Service. Gerade beim Öffnen eines geschlossenen Geräts kann Strahlung der eingebauten, viel stärkeren Laserquelle zugänglich werden.
Indirekte Gefahren einbeziehen
Brand, Blendung, Rauch und Gase aus dem Material, elektrische Gefahren. Die OStrV nennt Brand- und Explosionsgefahr ausdrücklich. Rauch fällt zusätzlich unter die Gefahrstoffverordnung.
Maßnahmen festlegen
Erst technisch (Gehäuse, Verriegelung, Absaugung), dann organisatorisch (Zugangsregeln, Betriebsanweisung, Aufsicht), zuletzt persönlich (Laserschutzbrille). Diese Reihenfolge ist Pflicht.
Dokumentieren
Gefährdungen und Maßnahmen schriftlich festhalten, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Eine einfache Tabelle reicht, wenn sie vollständig ist und zum Betrieb passt.
Regelmäßig überprüfen
Bei einem neuen Gerät, neuen Materialien, einem Umzug oder nach einem Vorfall musst du sie anpassen. Zusätzlich lohnt ein fester jährlicher Termin, am besten zusammen mit der Unterweisung.
Laserschutzbeauftragter: wann, wer und wie.
Wann?
Vor Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Die Bestellung erfolgt schriftlich (§ 5 Abs. 2 OStrV). Für Klasse-1-Geräte im Normalbetrieb ist sie nicht nötig.
Wer?
Ein Beschäftigter oder du selbst. Die OStrV verlangt die Bestellung nur, wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Voraussetzung für den Lehrgang ist eine technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Ausbildung oder zwei Jahre vergleichbare Berufserfahrung.
Ausbildung
Allgemeiner Lehrgang mit mindestens 14 Lehreinheiten à 45 Minuten und schriftlicher Prüfung, bestanden ab 70 %. Als angemessene Fortbildung gilt ein Tag innerhalb von fünf Jahren (DGUV Grundsatz 303-005). Anbieter sorgfältig auswählen, eine staatliche Zulassung gibt es kaum.
Aufgaben
Unterstützt den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen und überwacht den sicheren Betrieb, zusammen mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Die Verantwortung selbst überträgt die Bestellung nicht.
Unterweisen, kennzeichnen, abgrenzen.
Unterweisung
Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (§ 8 OStrV). Inhalte: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und ihre Bedeutung, sichere Arbeitsverfahren, richtige Nutzung der Schutzbrille. In einer Sprache, die die Beschäftigten verstehen. Datum, Inhalt und Unterschriften festhalten.
Laserbereich
Wo Grenzwerte überschritten werden können, also bei offenen Klasse-4-Geräten, muss der Bereich deutlich und dauerhaft gekennzeichnet und abgegrenzt sein. Unbefugte haben keinen Zutritt (§ 7 Abs. 3 OStrV). Am Zugang hängt das Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“.
Schutzbrille
Nur dort, wo Gehäuse und Organisation nicht reichen. Sie muss CE-gekennzeichnet sein und genau zur Wellenlänge passen. Eine Brille für den Diodenlaser schützt nicht vor dem Faserlaser. Bei Geräten mit mehreren Laserquellen brauchst du eine Brille, die alle Wellenlängen abdeckt.
Betriebsanweisung
Eine kurze, gut sichtbare Anweisung am Gerät fasst zusammen, was die Unterweisung erklärt: Wer darf das Gerät bedienen, welche Materialien sind verboten, was ist im Brandfall zu tun.
Rauch ist im Gewerbe ein Gefahrstoff-Thema.
Beim Lasern entstehen sehr feine Partikel und Gase. Für Beschäftigte gilt deshalb neben der OStrV auch die Gefahrstoffverordnung. Die TROS Laserstrahlung Teil 3 verlangt, den Laserbereich von Gefahrstoffen freizuhalten, zum Beispiel durch eine Absaugung.
Praktisch heißt das: Jedes Gerät braucht eine Absaugung an der Entstehungsstelle, und die gefilterte Luft darf nur dann zurück in den Raum, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Für Gase braucht es dafür eine Aktivkohlestufe, ein Partikelfilter allein reicht nicht. Wie du zwischen Filtergerät und Abluft nach draußen entscheidest, worauf es bei Filterstufen und Filterwechsel ankommt und welche Absaugung zu welchem xTool Gerät passt, steht im Ratgeber Laser-Absaugung.
Einige Materialien gehören gar nicht in den Laser, allen voran PVC und Vinyl. Die vollständige Liste steht auf Lasersicherheit.
Deine Checkliste vor dem ersten Auftrag.
- Laserklasse jedes Geräts aus Typenschild und Handbuch notiert
- Gefährdungsbeurteilung erstellt, alle Betriebsarten inklusive Wartung bedacht, schriftlich abgelegt
- Bei Klasse 3R, 3B oder 4: Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt oder eigene Fachkenntnisse nachgewiesen
- Absaugung mit passender Filterung angeschlossen, Filterwechsel eingeplant
- Beschäftigte unterwiesen, Unterweisung dokumentiert, Termin für die nächste in einem Jahr
- Bei offenen Geräten: Laserbereich gekennzeichnet, passende Schutzbrillen vorhanden
- Feuerlöscher am Gerät, Betriebsanweisung sichtbar ausgehängt
- Gewerbe angemeldet, Berufsgenossenschaft informiert, elektrische Prüfung eingeplant
Gewerbeanmeldung, Handwerksrolle, Berufsgenossenschaft und Versicherung erklären wir auf Lasersicherheit und im Ratgeber Lasergravur als Nebengewerbe.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen praxisnahen Überblick zum Stand unserer Recherche (Oktober 2026). Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen von OStrV, TROS Laserstrahlung und Gefahrstoffverordnung, die Vorgaben deiner Berufsgenossenschaft und das Handbuch deines Geräts.
Pflichten im Gewerbe: FAQ
Brauche ich als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter einen Laserschutzbeauftragten?
Ab welcher Laserklasse brauche ich einen Laserschutzbeauftragten?
Darf ich als Inhaber selbst Laserschutzbeauftragter sein?
Wie lange dauert die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten?
Muss ich meinen Laser bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Wie oft muss ich Mitarbeiter unterweisen?
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Gilt das alles auch für Diodenlaser mit wenigen Watt?
Brauchst du einen Laserschutzbeauftragten oder reicht Klasse 1?
Wir klären es in der kostenlosen xTool Beratung, vor Ort in Nürnberg oder per Video, deutschlandweit. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welches Gerät in deinen Räumen mit dem geringsten Aufwand läuft.