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Ratgeber · Lasersicherheit im Gewerbe

Laser gewerblich nutzen: Welche Pflichten hast du?

Kurz gesagt: Entscheidend sind zwei Fragen. Hast du Beschäftigte? Und welche Laserklasse hat dein Gerät? Mit Beschäftigten brauchst du immer eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und eine jährliche Unterweisung. Ab Klasse 3R kommt ein schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter dazu. Ein geschlossenes Klasse-1-Gerät spart dir den größten Teil davon, aber nicht alles.

01 · Geltungsbereich

Für wen gelten OStrV und TROS?

Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die TROS Laserstrahlung schützen Beschäftigte. Ihre Pflichten treffen deshalb den Arbeitgeber. Wie viel davon dich betrifft, hängt davon ab, ob jemand für dich arbeitet.

Du arbeitest allein

Ohne Beschäftigte greifen die Arbeitgeberpflichten der OStrV nach ihrem Wortlaut nicht. Das ist aber kein Freibrief:

  • Deine Berufsgenossenschaft kann über ihre Unfallverhütungsvorschriften auch Unternehmer ohne Beschäftigte einbeziehen. Frag dort nach, was für dich gilt.
  • Kunden, Besucher und Nachbarn musst du trotzdem schützen, sonst haftest du.
  • Die TROS sind der Stand der Technik. Wer sich daran hält, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Jemand arbeitet mit

Ab der ersten Person, die für dich arbeitet, gelten die Pflichten vollständig. Das betrifft auch:

  • Minijobber und Aushilfen
  • Auszubildende und Praktikanten
  • Teilzeitkräfte und Leiharbeiter

Die Gefährdungsbeurteilung musst du laut § 3 Abs. 4 OStrV unabhängig von der Zahl der Beschäftigten dokumentieren, also schon bei einer einzigen Aushilfe.

02 · Pflichten-Check

Was gilt für dein Gerät?

Übersicht für Betriebe mit Beschäftigten. Maßgeblich ist die Laserklasse des fertigen Geräts im Normalbetrieb, nicht die Leistung der Laserquelle im Inneren.

PflichtKlasse 1, geschlossen
(z. B. xTool S1, P3, M2)
Klasse 4
(z. B. xTool P2S, F2, F2 Ultra)
Grundlage
Gefährdungsbeurteilung, dokumentiertJaJa§ 3 OStrV, § 5 ArbSchG
Laserschutzbeauftragter, schriftlich bestelltNeinJa§ 5 Abs. 2 OStrV
Unterweisung, mindestens jährlichJaJa§ 8 OStrV
Laserbereich kennzeichnen und abgrenzenIm Normalbetrieb neinJa§ 7 Abs. 3 OStrV, TROS Teil 3
LaserschutzbrilleIm Normalbetrieb neinJa, passend zur WellenlängeTROS Teil 3
Rauch absaugen und filternJaJaGefStoffV, TROS Teil 3
Wartung mit offenem GehäuseRegeln der eingebauten LaserquelleJaTROS Teil 1
Elektrische Prüfung von Laser und AbsaugungJaJaBetrSichV, DGUV Vorschrift 3

Welche Klasse jedes xTool Gerät hat, steht in der Tabelle auf Lasersicherheit. Was bei Klasse 1 genau entfällt und was bleibt, erklärt Laserklasse 1 im Gewerbe.

03 · Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung in sechs Schritten.

Sie muss vor der ersten Tätigkeit stehen, schriftlich vorliegen und von einer fachkundigen Person erstellt sein. So gehst du vor:

Strahlungsquellen erfassen

Welche Geräte gibt es, welche Laserklasse haben sie, welche Wellenlänge? Die Angaben stehen auf dem Typenschild und im Handbuch. Herstellerangaben darfst du ausdrücklich verwenden (§ 3 Abs. 1 OStrV).

Alle Betriebsarten durchgehen

Nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch Einrichten, Fokussieren, Reinigen, Wartung und Service. Gerade beim Öffnen eines geschlossenen Geräts kann Strahlung der eingebauten, viel stärkeren Laserquelle zugänglich werden.

Indirekte Gefahren einbeziehen

Brand, Blendung, Rauch und Gase aus dem Material, elektrische Gefahren. Die OStrV nennt Brand- und Explosionsgefahr ausdrücklich. Rauch fällt zusätzlich unter die Gefahrstoffverordnung.

Maßnahmen festlegen

Erst technisch (Gehäuse, Verriegelung, Absaugung), dann organisatorisch (Zugangsregeln, Betriebsanweisung, Aufsicht), zuletzt persönlich (Laserschutzbrille). Diese Reihenfolge ist Pflicht.

Dokumentieren

Gefährdungen und Maßnahmen schriftlich festhalten, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Eine einfache Tabelle reicht, wenn sie vollständig ist und zum Betrieb passt.

Regelmäßig überprüfen

Bei einem neuen Gerät, neuen Materialien, einem Umzug oder nach einem Vorfall musst du sie anpassen. Zusätzlich lohnt ein fester jährlicher Termin, am besten zusammen mit der Unterweisung.

Wer darf das? Nur eine fachkundige Person. Fehlen dir die Kenntnisse, musst du dich beraten lassen, zum Beispiel von deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Laserschutzbeauftragten. Die Verantwortung bleibt trotzdem bei dir als Arbeitgeber.
04 · Laserschutzbeauftragter

Laserschutzbeauftragter: wann, wer und wie.

Wann?

Vor Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Die Bestellung erfolgt schriftlich (§ 5 Abs. 2 OStrV). Für Klasse-1-Geräte im Normalbetrieb ist sie nicht nötig.

Wer?

Ein Beschäftigter oder du selbst. Die OStrV verlangt die Bestellung nur, wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Voraussetzung für den Lehrgang ist eine technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Ausbildung oder zwei Jahre vergleichbare Berufserfahrung.

Ausbildung

Allgemeiner Lehrgang mit mindestens 14 Lehreinheiten à 45 Minuten und schriftlicher Prüfung, bestanden ab 70 %. Als angemessene Fortbildung gilt ein Tag innerhalb von fünf Jahren (DGUV Grundsatz 303-005). Anbieter sorgfältig auswählen, eine staatliche Zulassung gibt es kaum.

Aufgaben

Unterstützt den Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen und überwacht den sicheren Betrieb, zusammen mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Die Verantwortung selbst überträgt die Bestellung nicht.

Aus unserer Praxis: Dado ist zertifizierter Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS Laserstrahlung. In der Beratung klären wir, ob du für dein Wunschgerät überhaupt einen Laserschutzbeauftragten brauchst. Oft ist ein Klasse-1-Gerät die einfachere Lösung, gerade in Büros, Läden und Schulen. In unserer Schulung gehen wir die Gefährdungsbeurteilung für dein Gerät gemeinsam durch.
05 · Unterweisung & Kennzeichnung

Unterweisen, kennzeichnen, abgrenzen.

Unterweisung

Vor der ersten Tätigkeit, danach mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen (§ 8 OStrV). Inhalte: Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Grenzwerte und ihre Bedeutung, sichere Arbeitsverfahren, richtige Nutzung der Schutzbrille. In einer Sprache, die die Beschäftigten verstehen. Datum, Inhalt und Unterschriften festhalten.

Laserbereich

Wo Grenzwerte überschritten werden können, also bei offenen Klasse-4-Geräten, muss der Bereich deutlich und dauerhaft gekennzeichnet und abgegrenzt sein. Unbefugte haben keinen Zutritt (§ 7 Abs. 3 OStrV). Am Zugang hängt das Warnzeichen W004 „Warnung vor Laserstrahl“.

Schutzbrille

Nur dort, wo Gehäuse und Organisation nicht reichen. Sie muss CE-gekennzeichnet sein und genau zur Wellenlänge passen. Eine Brille für den Diodenlaser schützt nicht vor dem Faserlaser. Bei Geräten mit mehreren Laserquellen brauchst du eine Brille, die alle Wellenlängen abdeckt.

Betriebsanweisung

Eine kurze, gut sichtbare Anweisung am Gerät fasst zusammen, was die Unterweisung erklärt: Wer darf das Gerät bedienen, welche Materialien sind verboten, was ist im Brandfall zu tun.

06 · Rauch & Gefahrstoffe

Rauch ist im Gewerbe ein Gefahrstoff-Thema.

Beim Lasern entstehen sehr feine Partikel und Gase. Für Beschäftigte gilt deshalb neben der OStrV auch die Gefahrstoffverordnung. Die TROS Laserstrahlung Teil 3 verlangt, den Laserbereich von Gefahrstoffen freizuhalten, zum Beispiel durch eine Absaugung.

Praktisch heißt das: Jedes Gerät braucht eine Absaugung an der Entstehungsstelle, und die gefilterte Luft darf nur dann zurück in den Raum, wenn sie ausreichend gereinigt ist. Für Gase braucht es dafür eine Aktivkohlestufe, ein Partikelfilter allein reicht nicht. Wie du zwischen Filtergerät und Abluft nach draußen entscheidest, worauf es bei Filterstufen und Filterwechsel ankommt und welche Absaugung zu welchem xTool Gerät passt, steht im Ratgeber Laser-Absaugung.

Einige Materialien gehören gar nicht in den Laser, allen voran PVC und Vinyl. Die vollständige Liste steht auf Lasersicherheit.

07 · Checkliste

Deine Checkliste vor dem ersten Auftrag.

  • Laserklasse jedes Geräts aus Typenschild und Handbuch notiert
  • Gefährdungsbeurteilung erstellt, alle Betriebsarten inklusive Wartung bedacht, schriftlich abgelegt
  • Bei Klasse 3R, 3B oder 4: Laserschutzbeauftragter schriftlich bestellt oder eigene Fachkenntnisse nachgewiesen
  • Absaugung mit passender Filterung angeschlossen, Filterwechsel eingeplant
  • Beschäftigte unterwiesen, Unterweisung dokumentiert, Termin für die nächste in einem Jahr
  • Bei offenen Geräten: Laserbereich gekennzeichnet, passende Schutzbrillen vorhanden
  • Feuerlöscher am Gerät, Betriebsanweisung sichtbar ausgehängt
  • Gewerbe angemeldet, Berufsgenossenschaft informiert, elektrische Prüfung eingeplant

Gewerbeanmeldung, Handwerksrolle, Berufsgenossenschaft und Versicherung erklären wir auf Lasersicherheit und im Ratgeber Lasergravur als Nebengewerbe.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen praxisnahen Überblick zum Stand unserer Recherche (Oktober 2026). Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Maßgeblich sind die aktuellen Fassungen von OStrV, TROS Laserstrahlung und Gefahrstoffverordnung, die Vorgaben deiner Berufsgenossenschaft und das Handbuch deines Geräts.

Häufige Fragen

Pflichten im Gewerbe: FAQ

Brauche ich als Solo-Selbstständiger ohne Mitarbeiter einen Laserschutzbeauftragten?
Die OStrV schützt ausdrücklich Beschäftigte und richtet ihre Pflichten an den Arbeitgeber. Arbeitest du ganz allein, greifen ihre Arbeitgeberpflichten nach dem Wortlaut nicht. Zwei Einschränkungen: Deine Berufsgenossenschaft kann über ihre Unfallverhütungsvorschriften auch Unternehmer ohne Beschäftigte verpflichten, das klärst du am besten direkt mit ihr. Und sobald eine Aushilfe, ein Minijobber, ein Azubi oder ein Praktikant mitarbeitet, gelten die Pflichten vollständig.
Ab welcher Laserklasse brauche ich einen Laserschutzbeauftragten?
Ab Klasse 3R, 3B und 4. Der Arbeitgeber muss ihn vor Inbetriebnahme schriftlich bestellen (§ 5 Abs. 2 OStrV). Für Geräte, die im Normalbetrieb als Klasse 1 eingestuft sind, wie der xTool S1 oder P3, ist kein Laserschutzbeauftragter nötig, solange das Gehäuse geschlossen bleibt.
Darf ich als Inhaber selbst Laserschutzbeauftragter sein?
Ja. Die OStrV verlangt die Bestellung nur, wenn der Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Hast du den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen, kannst du die Aufgabe selbst übernehmen. Die Verantwortung für Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen liegt ohnehin immer beim Arbeitgeber.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten?
Der allgemeine Lehrgang umfasst nach TROS Laserstrahlung und DGUV Grundsatz 303-005 mindestens 14 Lehreinheiten à 45 Minuten, in der Praxis meist ein bis zwei Tage, mit schriftlicher Prüfung (bestanden ab 70 %). Voraussetzung ist eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Ausbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung mit zeitnaher Tätigkeit an Lasern der Klassen 3R bis 4. Als angemessen gilt eine eintägige Fortbildung innerhalb von fünf Jahren.
Muss ich meinen Laser bei der Berufsgenossenschaft anmelden?
Eine Anzeigepflicht für Laser kennt die OStrV nicht. Die frühere Meldepflicht stammte aus der alten Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (BGV B2 / DGUV Vorschrift 11), die inzwischen zurückgezogen ist. Unabhängig davon musst du dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.
Wie oft muss ich Mitarbeiter unterweisen?
Vor der ersten Tätigkeit am Laser, danach mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei wesentlichen Änderungen, zum Beispiel einem neuen Gerät (§ 8 OStrV). Die Unterweisung muss verständlich sein und mindestens Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, sichere Arbeitsverfahren und die richtige Nutzung der Schutzausrüstung abdecken. Halte Datum, Inhalt und Teilnehmer schriftlich fest, das ist dein Nachweis.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Nur eine fachkundige Person. Hast du die Kenntnisse nicht selbst, musst du dich beraten lassen, zum Beispiel von deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Laserschutzbeauftragten. Herstellerangaben aus dem Handbuch darfst du dabei nutzen. Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber.
Gilt das alles auch für Diodenlaser mit wenigen Watt?
Ja. Entscheidend ist nicht die Leistung in Watt, sondern die Laserklasse des fertigen Geräts. Offene Diodenlaser ab wenigen Watt sind praktisch immer Klasse 4, also gelten Schutzbrille, Laserbereich und im Gewerbe mit Beschäftigten ein Laserschutzbeauftragter. Ein geschlossener Diodenlaser wie der xTool S1 ist dagegen Klasse 1.

Brauchst du einen Laserschutzbeauftragten oder reicht Klasse 1?

Wir klären es in der kostenlosen xTool Beratung, vor Ort in Nürnberg oder per Video, deutschlandweit. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welches Gerät in deinen Räumen mit dem geringsten Aufwand läuft.